Nachts sind alle Katzen grau.
Und viele Fußwege schwarz.
Warum bleiben Gehwege nachts häufig unbeleuchtet, im Gegensatz zu Autostraßen? Weil Straßenlaternen, wie der Name schon sagt, die Straßen beleuchten.
Das Foto zeigt rechts unverkennbar eine breite Straße (die Quäkerstraße in Freiburg-Wiehre). Und links? Einen Gehweg. Wirklich. Der liegt so gut wie völlig im Dunkeln. Wer gute Augen hat, sieht vielleicht ein bisschen, weil das Licht der Straße auch einen schwachen Schimmer auf den Gehweg wirft. Aber wer schlecht sieht, sieht nichts. Wie auf dem Foto. Und muss hier auf der beleuchteten Straße gehen, wo eigentlich nicht Zufußgehende, sondern Autos hingehören. Und wo die auch stehen und fahren.
Warum ist das so? Weil Verkehrsplaner seit Jahrzehnten nur an Autos denken. Dabei haben Autos doch eigene Lampen, die in den letzten Jahren durch die LED-Technik sogar immer heller geworden sind. Auch Radfahrende haben ihre eigene Beleuchtung (oder sollten sie haben). Nur Zufußgehende nicht; sie haben keinen Dynamo, keine Lichtmaschine, keine Batterie – trotzdem sind ihre Wege selten oder nie beleuchtet.
Achten Sie mal darauf: Straßenlaternen neigen sich oben immer zur Straße; die Fußwege werden bestenfalls mit-beleuchtet, aber wenn Bäume, große PKW, SUV, Campingmobile oder LKW am Straßenrand stehen, ist dahinter oft nichts mehr zu sehen.
Das ist vor allem für Menschen ein Problem, die sich aus guten Gründen auf dunklen Wegen besonders bedroht fühlen, zum Beispiel Mädchen und junge Frauen, aber durchaus auch ältere. Auf die Straße auszuweichen, ist selten eine gute Idee. Da kramt frau lieber einen harten Gegenstand oder das Pfefferspray aus der Tasche, um gewappnet zu sein. Oder bleibt abends gleich ganz zuhause.
Natürlich fordern wir nicht pauschal noch mehr Licht in den Städten. Die Lichtverschmutzung ist weltweit schon so groß, dass unsere Städte vom Weltraum aus identifizierbar sind.
Wir fordern, Gehwege zu beleuchten statt Straßen.
Vielleicht mit Licht, das nur angeht, wenn jemand vorbeikommt (Bewegungsmelder), jedenfalls mit Lampen, die auf den Weg gerichtet sind, damit nicht die Anwohner nachts durch taghelle Straßenlampen in ihren Wohnungen belästigt werden.
Ist das so schwer? Leider ja. Denn das Baden-Württembergische Straßengesetz bestimmt in § 41 Absatz 1 (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-StrGBW1992V17P41):
„Den Gemeinden obliegt es im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Straßen einschließlich Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu beleuchten.“
Straßen und Radwege, nicht Fußwege. Genau die, für die selbst Beleuchtung vorgeschrieben ist, müssen also zusätzlich beleuchtet werden; Zufußgehende aber dürfen im Dunkeln wandeln und sich die Wege mit den nachts grauen Katzen teilen.
Helfen könnte uns dagegen der 2019 erschienene Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen des Bundesamtes für Naturschutz BfN (https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-05/skript543_4_aufl.pdf). Er nimmt die ökologisch nachteiligen Auswirkungen durch künstliches Licht in den Blick und konkretisiert die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit ihnen. Der zugrundeliegende Leitsatz „So viel wie nötig und so wenig wie möglich“ müsste eigentlich die Verhältnisse umkehren: Gehwege grundsätzlich beleuchten, Straßen dagegen nur an Gefahrenpunkten, etwa an heiklen Stellen wie Kreuzungen oder Fußgängerüberwegen.
Sind solche Ideen schon in Freiburg angekommen? Nur um Strom zu sparen, wurden in den letzten Jahren einige überflüssige Lichter gelöscht und werden weiterhin Straßenlampen auf energiesparende LED umgestellt. Und landesweit ist inzwischen die Fassadenbeleuchtung für öffentliche wie private Gebäude weitgehend verboten, um Vögel und Insekten nicht unnötig zu verwirren. Für Menschen, die zu Fuß gehen, sind uns jedoch bisher keine Verbesserungen oder Anpassungen bekannt geworden. Zufußgehende sind noch nicht so richtig im Blick der Stadtplaner angekommen. Es gibt noch viel Luft nach oben, wie es so schön heißt…